Ermitteln Sie die faire Kostenbeteiligung pro Mitfahrer, jährliche Ersparnisse und vermiedene CO2-Emissionen nach PBefG § 1 Abs. 2. Kostenlos, interaktiv und ohne Registrierung.
Reine Gesamtspritkosten von 8,39 € gleichmäßig auf 2 Pendler aufgeteilt.
Nach offiziellem Umweltbundesamt-Faktor (0,2296 kg CO₂/km)
⚖️ Rechtlicher Rahmen: Nach § 1 Abs. 2 PBefG dürfen private Fahrgemeinschaften reine Betriebskosten (Kraftstoff und Abnutzung) untereinander aufteilen. Es besteht keine gewerbliche Genehmigungspflicht, solange das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG ist eine Mitfahrt genehmigungsfrei, wenn der Mitfahrerbeitrag lediglich anteilige Sprit- und Betriebskosten deckt.
Fahrgeld im Rahmen der reinen Kostendeckung gilt steuerlich als Aufwandsentschädigung und stellt keine steuerpflichtige Einkunft dar.
Geteilte Pendler-Kilometer können von Arbeitgebern nach ISO 14083 auditfähig für die CSRD-Nachhaltigkeitsbilanz geltend gemacht werden.
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG unterliegt eine Mitfahrt nicht den Vorschriften des gewerblichen Personenverkehrs, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Fahrer erzielen keinen steuerpflichtigen Gewinn, und es ist kein Personenbeförderungsschein erforderlich.
Ja. Der Stromverbrauch (kWh pro 100 km) multipliziert mit dem aktuellen Ladestrompreis (€/kWh) stellt den direkten Energieaufwand der Fahrt dar und darf exakt wie Kraftstoff gleichmäßig auf alle Mitfahrenden umgelegt werden.
Bei einer typischen Pendelstrecke von 30 km einfacher Fahrt (60 km hin und zurück, 4 Tage/Woche) spart das Stehenlassen eines Zweitwagens ca. 2,4 bis 2,6 Tonnen CO₂ pro Jahr ein (basierend auf UBA TREMOD Faktoren von 0,2296 kg CO₂/km). Dies entspricht der jährlichen Bindungsleistung von über 110 ausgewachsenen Buchen.
Ja. Mitvia erhebt 0 % Provision und keine Buchungsgebühren. Pendler koordinieren Fahrten direkt und nutzen das integrierte IOU-Ledger zum transparenten Ausgleich der Spritkosten ohne Plattformabzüge.
Binden Sie diesen kostenlosen Spritkostenrechner gerne in Ihre Mobilitätsberatung, Ihr Intranet oder Hochschulportal ein.