über den Einsatz der Mitvia-Plattform zur Vermittlung betrieblicher Fahrgemeinschaften
§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Muster-Anlage regelt den Einsatz der Mitvia-Plattform zur Vermittlung betrieblicher Fahrgemeinschaften am Standort [Standort]. (2) Die Nutzung ist freiwillig; einer Nichtteilnahme dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile folgen.
§ 2 Technische Ausgestaltung (1) Es findet keine permanente GPS-Ortsbestimmung statt. Streckendistanzen werden ausschließlich aus fest hinterlegten Haltepunkt-Koordinaten ermittelt. (2) Es werden keine Leistungs-, Verhaltens- oder Aufenthaltskontrollen durchgeführt; individuelle Bewegungsprofile entstehen nicht.
§ 3 Datenverarbeitung und Auswertungen (1) Betriebliche Auswertungen (u. a. Scope 3 Kategorie 7) erfolgen ausschließlich aggregiert. (2) Aggregationsschwelle: Auswertungen weisen keine Gruppe mit weniger als fünf Beschäftigten aus (k ≥ 5) — erzwungen durch Datenbankregeln. (3) Der Arbeitgeber erhält keine individuellen Mobilitätsdaten.
§ 4 Kontaktdaten (1) Kontaktdaten werden ausschließlich bilateral nach beidseitig bestätigter Fahrtanfrage über gesicherte Systemabrufe (Security-Definer-RPC) freigegeben. (2) Ein Zugriff des Arbeitgebers auf Kontaktdaten besteht nicht.
§ 5 Befristung und Evaluation (1) Diese Anlage ist befristet auf 24 Monate. (2) Die Parteien evaluieren die Anwendung nach 12 Monaten gemeinsam. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei wesentlichem Verstoß bleibt unberührt.
§ 6 Schlussbestimmungen (1) Die Vorlage ist standortbezogen anzupassen und im Rahmen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu verhandeln. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Für die Geschäftsführung · Datum
Für den Betriebsrat · Datum